Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Verbessern Sie die Nachhaltigkeit Ihrer Verpackungen mit dem passenden Etikett und übernehmen Sie eine Vorreiterrolle bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

 

Die Auswahl des richtigen Etiketts ist entscheidend für die Nachhaltigkeit Ihrer Verpackung. Angesichts der geplanten Einführung der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulations, PPWR) ist es für Unternehmen unerlässlich, das komplexe Thema der Nachhaltigkeit von Verpackungen zu beherrschen und über zukunftsfähige Verpackungslösungen zu verfügen. Unser erfahrenes Expertenteam begleitet Sie auf Ihrem Weg zu einer nachhaltigen Etikettierung. Wir helfen Ihrem Unternehmen und Ihrer Marke, sich nicht nur an das sich ständig weiterentwickelnde regulatorische Umfeld anzupassen, sondern auch erfolgreich darin zu agieren. Unterstützen Sie uns dabei, die Verpackungsindustrie neu zu gestalten und eine echte Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen.

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Was ist das Ziel der PPWR?

Die Europäische Kommission führt die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ein, um die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern und das Abfallmanagement in der Europäischen Union zu verbessern. Die Verordnung zielt darauf ab, das Management von Verpackungsmaterialien und die damit verbundenen Abfallströme zu standardisieren und zu optimieren, um die Umweltauswirkungen zu verringern, das Recycling zu fördern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Es wurde eine vorläufige Einigung über den Verordnungstext erzielt, und der Text wird derzeit juristisch überprüft, bevor er voraussichtlich bis Ende 2024 endgültig verabschiedet wird. Nach der Verabschiedung gilt die Verordnung in allen EU-Ländern, auch für importierte Verpackungen.

Hauptziele der PPWR sind:

 
 

Kreislaufwirtschaft ist für die Zukunft unseres Planeten von grundlegender Bedeutung

Die Menge der Verpackungsabfälle ist in den vergangenen zehn Jahren in der EU um mehr als 20 % gestiegen und sie wird bis 2030 um weitere 19 % zunehmen, wenn wir keine Gegenmaßnahmen ergreifen. Für Verpackungsabfälle aus Kunststoff wird ein Anstieg von 46 % erwartet.

Die auf Verpackungen entfallenden CO2 -Emissionen entsprechen den Gesamt-CO2 -Emissionen eines kleinen bis mittelgroßen EU-Landes.

Verpackungsabfälle verursachen Umweltverschmutzung. Dabei machen sie fast die Hälfte der Abfälle im Meer aus.

 
 

Zeitplan zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)

Zeitplan zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
 
2024
Inkrafttreten der EU-VerpackV – die Vorschriften werden finalisiert und treten in Kraft
2030
Verpackungen müssen recyclingfähig konzipiert werden, Ziele für Recyclinganteil und Materialreduzierung treten in Kraft, erste Welle der Ziele für die Wiederverwendung
2035
Verpackungen müssen bedarfsgerecht recycelt werden – sie müssen getrennt gesammelt, sortiert und in großer Menge recycelt werden
2038
2035 Verpackungen mit der niedrigsten Recyclingfähigkeits-Leistungsstufe (C) sind nicht mehr erlaubt.
2040
Steigerung des vorgeschriebenen Rezyklatanteils, zweite Welle der Ziele für die Wiederverwertung
 

So wirken sich die EU-VerpackV-Richtlinien auf Ihre Verpackung aus

Alle Verpackungen müssen recycelbar sein

Zweistufiger Ansatz:

  • Bis 2030 müssen alle Verpackungen auf Recycling ausgelegt sein (Designed for Recycling, DfR). Verpackungen müssen die DfR-Kriterien erfüllen und werden je nach ihrer Recyclingfähigkeit in die Leistungsklassen A bis C kategorisiert.
  • Bis 2035 müssen alle Verpackungen bedarfsgerecht recycelt werden. Die Verpackungen können separat gesammelt, sortiert und recycelt werden.

Die Europäische Kommission wird die DfR-Kriterien später in den abgeleiteten Rechtsvorschriften festlegen. Wir bei UPM Raflatac verfolgen die Entwicklung der Kriterien und setzen uns für innovative Etikettenlösungen ein, die die Recyclingfähigkeit von Verpackungen verbessern. Unsere abwaschbaren Etiketten sind eine beliebte Alternative zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Die Auswahl des optimalen Etiketts ist jedoch von der Art der Verpackung abhängig.

* Weitere Informationen zu den Richtlinien zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen finden Sie unten

 

Ziele für den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen

Der erste Schritt für durch die EU-VerpackV auferlegten Ziele für den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen soll 2030 in Kraft treten. Für unterschiedliche Verpackungsarten wird es unterschiedliche Zielsetzungen geben. Insbesondere werden kompostierbare und kontaktempfindliche Verpackungen von den Regelungen ausgenommen sein.

Ausführungsverordnungen definieren die Anforderungen für den Recyclinganteil von Kunststoffverpackungen, die Berechnungsmethoden, Vorgaben für chemisches Reycling und Zertifizierungsverfahren. Der Rezyklatanteil wird sich über die erweiterte Herstellerverantwortung auf die Verpackungskosten auswirken, da bei einem höheren Rezyklatanteil die im Rahmen des EPR-Systems zu bezahlenden Gebühren sinken. Die Verwendung von Kunststoffetiketten aus recyceltem Material kann die Kreislauffähigkeit der Verpackung erhöhen. Darüber hinaus wird die Kommission sich mit Zielen für den Einsatz von biobasierte Kunststoffen und dem Ersatz von Rezyklat durch biobasierte Materialien beschäftigen. Wir bieten eine Auswahl an wegweisenden Lösungen für Etiketten, die mit biobasierten Rohstoffen hergestellt werden, wie UPM Raflatac Forest Film™ und Carbon Action PP UCO

* Detaillierte Informationen zu den Zielen für den Recyclinganteil finden Sie unten

 

Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung fördern nachhaltige Praktiken

Hersteller müssen Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) entrichten, um bis 2028 die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle zu decken. Diese Gebühren werden eingeführt, um Anreize für die Verwendung von recycelbaren Verpackungen und den Einsatz von Recyclingmaterial zu schaffen. Im Gegensatz dazu werden weniger umweltfreundliche Alternativen bestraft. Die Gebühren richten sich nach der Recyclingfähigkeits-Leistungsstufe der Verpackungen (A bis C) und dem Recyclinganteil der Kunststoffverpackungen.

Indem Sie sich für nachhaltigere, recyclingfähige Etikettenmaterialien entscheiden, Recyclingmaterial einsetzen und den Materialverbrauch minimieren, kann Ihr Unternehmen die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung effektiv senken.

 

Minimierung von Verpackungsgewicht und -volumen

Bis 2030 muss der Hersteller oder Importeur gewährleisten, dass die Produktverpackung so konzipiert ist, dass sowohl ihr Gewicht als auch ihr Volumen so gering wie möglich ist.

Minimieren Sie den Verbrauch an Etikettenmaterial mit unseren Vanish PCR Ultra-Clear-Etikettenmaterialien, die dünner als der Industriestandard sind. Vanish™ PCR ist auf dem Markt die einzige Clear-on-Clear-Etikettierungslösung mit Rezyklatanteil. Sowohl das  PET-Obermaterial als auch das Trägermaterial bestehen zu 90 % aus recyceltem Material.

* Weitere Informationen zu den Vorschriften über die Verpackungsminimierung finden Sie unten

 

Kompostierbare Verpackungen und Etiketten

Verpackungen sollen in erster Linie so konzipiert werden, dass sie recyclingfähig sind. In manchen Fällen müssen sie aber stattdessen kompostierbar sein. Es handelt sich dabei um Klebeetiketten, die auf Obst und Gemüse angebracht werden und die die in den EU-VerpackV-Richtlinien bis 2028 definierten Kompostierbarkeitsstandards erfüllen.

 

Ziele für die Wiederbefüllbarkeit und Wiederverwendbarkeit von Verpackungen

Bis 2030 müssen sowohl die Hersteller von alkoholischen als auch von alkoholfreien Getränke gewährleisten, dass mindestens 10 % ihrer Produkte in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Die EU-VerpackV sieht vor, dass der Mehrweganteil bis 2040 auf 40 % gesteigert wird, um die Nachhaltigkeitsanstrengungen weiter zu unterstützen.

Darüber hinaus muss der Gastgewerbe-Sektor ein System bereitstellen, bei dem Verbraucher eigene mitgebrachte Behälter mit Lebensmitteln und Getränken befüllen lassen können.

Derzeit gibt es keine spezifischen Anforderungen bezüglich der Etikettierung wiederverwendbarer Verpackungen.

* Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen darüber, welche Arten von wiederverwendbaren Verpackungen betroffen sind

 
 

Der führende Anbieter von nachhaltigen Etikettierungslösungen als Partner für alle Etikettierungsanforderungen

Für uns bei UPM Raflatac ist Nachhaltigkeit nicht nur eine Verpflichtung, sondern auch eine Leidenschaft. Wir setzen uns für nachhaltiges Handeln ein und freuen uns, unseren Kunden modernste nachhaltige Lösungen anbieten zu können, die das Nonplusultra der Branche darstellen. Mit UPM Raflatac als Ihrem Etikettenpartner erhält Ihr Unternehmen Zugang zu erstklassigen Alternativen, die die Anforderungen der EU-VerpackV-Vorschriften nicht nur erfüllen, sondern sogar übertreffen.

 

* Detaillierte Informationen zu EU-VerpackV-Richtlinien und deren Auswirkungen

 
 
 
 

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